Haben Sie auch einen Bausparvertrag, der schon seit Jahren läuft? Vielleicht haben Sie ihn sogar schon zugeteilt bekommen oder er ist bereits ausgezahlt. Wussten Sie, dass Sie möglicherweise zu Unrecht Gebühren bezahlt haben und diese jetzt zurückfordern können? Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Tür für viele Bausparer geöffnet, ihre Rechte geltend zu machen.
Das BGH-Urteil - Ein Wendepunkt für Bausparer
Der BGH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass bestimmte Gebühren, die Bausparkassen von ihren Kunden verlangt haben, unzulässig sind. Konkret geht es um die Kontoführungsgebühren und die Darlehensgebühren, die während der Ansparphase erhoben wurden. Der BGH argumentierte, dass diese Gebühren keine Gegenleistung für eine besondere Leistung der Bausparkasse darstellen und somit unzulässig sind.
Das bedeutet für Sie: Wenn Sie in der Vergangenheit Kontoführungsgebühren oder Darlehensgebühren für Ihren Bausparvertrag bezahlt haben, haben Sie gute Chancen, diese zurückzufordern.
Welche Gebühren sind betroffen und wie finde ich sie?
Es geht hauptsächlich um zwei Arten von Gebühren:
Kontoführungsgebühren während der Ansparphase: Diese Gebühren wurden in der Zeit erhoben, in der Sie in Ihren Bausparvertrag eingezahlt haben. Sie finden sie in Ihren jährlichen Kontoauszügen oder Jahresbescheinigungen. Suchen Sie nach Bezeichnungen wie "Kontoführungsentgelt," "Verwaltungsgebühr" oder ähnlichen Formulierungen.
Darlehensgebühren: Diese Gebühren wurden oft bei Zuteilung des Bauspardarlehens fällig. Achten Sie auf Bezeichnungen wie "Darlehensgebühr", "Bearbeitungsgebühr Darlehen" oder ähnliche Begriffe in den Unterlagen zur Darlehenszuteilung.
Wichtig: Auch wenn die Gebühren in Ihren Unterlagen anders bezeichnet sind, sollten Sie prüfen, ob sie möglicherweise unter die unzulässigen Gebühren fallen. Im Zweifelsfall holen Sie sich juristischen Rat.
Bin ich überhaupt betroffen? Wer kann die Gebühren zurückfordern?
Grundsätzlich können alle Bausparer betroffen sein, die in der Vergangenheit Kontoführungs- oder Darlehensgebühren bezahlt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bausparvertrag noch läuft, bereits zugeteilt ist oder schon ausgezahlt wurde.
Folgende Faktoren sind wichtig:
Der Zeitpunkt der Gebührenzahlung: Die meisten Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Gebühr gezahlt wurde. Das bedeutet: Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2020 eine Gebühr bezahlt haben, verjährt Ihr Anspruch grundsätzlich am 31. Dezember 2023. Achtung: Durch die Geltendmachung Ihrer Ansprüche (z.B. durch ein Schreiben an die Bausparkasse) können Sie die Verjährung unterbrechen.
Die Art der Gebühr: Wie bereits erwähnt, sind vor allem Kontoführungsgebühren während der Ansparphase und Darlehensgebühren betroffen.
Die Höhe der Gebühren: Auch wenn es sich nur um geringe Beträge handelt, lohnt sich die Rückforderung oft, da sich die Summe über die Jahre hinweg summieren kann.
So fordern Sie Ihre Gebühren zurück - Schritt für Schritt
Die Rückforderung der Gebühren ist in der Regel kein Hexenwerk. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Unterlagen zusammenstellen: Suchen Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Bausparvertrag zusammen, insbesondere die Kontoauszüge, Jahresbescheinigungen und die Unterlagen zur Darlehenszuteilung.
Gebühren identifizieren: Identifizieren Sie die unzulässigen Gebühren (Kontoführungsgebühren während der Ansparphase und Darlehensgebühren). Notieren Sie sich die genauen Beträge und die Zeitpunkte der Zahlung.
Schreiben an die Bausparkasse: Verfassen Sie ein Schreiben an Ihre Bausparkasse, in dem Sie die Rückzahlung der unzulässigen Gebühren fordern.
- Formulieren Sie klar und deutlich: Geben Sie Ihre Bausparvertragsnummer an und listen Sie die Gebühren auf, die Sie zurückfordern.
- Beziehen Sie sich auf das BGH-Urteil: Verweisen Sie auf die einschlägigen BGH-Urteile (die genauen Aktenzeichen finden Sie online).
- Setzen Sie eine Frist: Geben Sie der Bausparkasse eine angemessene Frist zur Bearbeitung Ihrer Forderung (z.B. vier Wochen).
- Fordern Sie eine detaillierte Abrechnung: Bitten Sie um eine detaillierte Abrechnung der gezahlten Gebühren.
Musterbriefe nutzen: Im Internet finden Sie zahlreiche Musterbriefe, die Sie als Vorlage für Ihr Schreiben an die Bausparkasse nutzen können. Achten Sie jedoch darauf, den Musterbrief an Ihre individuelle Situation anzupassen.
Einschreiben mit Rückschein: Versenden Sie Ihr Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis über den Zugang bei der Bausparkasse zu haben.
Reaktion der Bausparkasse abwarten: Warten Sie die Reaktion der Bausparkasse ab. Es kann sein, dass die Bausparkasse Ihre Forderung zunächst ablehnt oder Ihnen ein Vergleichsangebot unterbreitet.
Weitere Schritte: Wenn die Bausparkasse Ihre Forderung ablehnt oder Ihnen ein unzureichendes Vergleichsangebot macht, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Beschwerde bei der Bausparaufsicht: Sie können sich bei der zuständigen Bausparaufsicht über die Bausparkasse beschweren.
- Schlichtungsverfahren: Sie können ein Schlichtungsverfahren bei einer neutralen Schlichtungsstelle beantragen.
- Klage: Als letzte Möglichkeit können Sie Klage vor Gericht erheben.
Was tun, wenn die Bausparkasse ablehnt oder ein Vergleichsangebot macht?
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Bausparkassen die Rückforderung von Gebühren zunächst ablehnen oder ein Vergleichsangebot unterbreiten. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen.
So sollten Sie vorgehen:
Prüfen Sie die Ablehnung: Analysieren Sie die Begründung der Bausparkasse genau. Ist die Ablehnung stichhaltig oder versucht die Bausparkasse lediglich, Ihre Forderung abzuwehren?
Bewerten Sie das Vergleichsangebot: Vergleichen Sie das Vergleichsangebot der Bausparkasse mit Ihren ursprünglichen Forderungen. Ist das Angebot fair und angemessen?
Handeln Sie: Wenn Sie mit der Ablehnung oder dem Vergleichsangebot nicht einverstanden sind, sollten Sie dies der Bausparkasse mitteilen und Ihre Forderung gegebenenfalls präzisieren oder begründen.
Rechtliche Beratung: Holen Sie sich im Zweifelsfall rechtliche Beratung von einem Anwalt, der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist.
Warum es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten
Die Einschaltung eines Anwalts kann in vielen Fällen sinnvoll sein, insbesondere wenn:
- Die Bausparkasse Ihre Forderung ablehnt.
- Die Rechtslage komplex ist.
- Sie wenig Erfahrung im Umgang mit Bausparkassen haben.
- Sie keine Zeit oder Lust haben, sich selbst mit der Materie auseinanderzusetzen.
Ein Anwalt kann Ihre Ansprüche professionell prüfen, die Korrespondenz mit der Bausparkasse übernehmen und Sie gegebenenfalls vor Gericht vertreten. Die Kosten für den Anwalt können sich lohnen, wenn Sie dadurch Ihre Gebühren erfolgreich zurückfordern können.
Die Verjährung im Blick behalten - Handeln ist gefragt!
Wie bereits erwähnt, unterliegen die Ansprüche auf Rückzahlung der Gebühren der Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Gebühr gezahlt wurde.
Beispiel:
- Gebühr gezahlt im Jahr 2020: Verjährung tritt am 31. Dezember 2023 ein.
Wichtig: Um die Verjährung zu verhindern, müssen Sie rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, z.B. ein Schreiben an die Bausparkasse senden, in dem Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Durch die Geltendmachung Ihrer Ansprüche wird die Verjährung unterbrochen.
Handeln Sie jetzt, bevor Ihre Ansprüche verjähren!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich auch Gebühren zurückfordern, wenn mein Bausparvertrag schon gekündigt ist?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Rückforderung ist unabhängig vom Status des Bausparvertrags.
Welche Unterlagen benötige ich für die Rückforderung?
Sie benötigen vor allem Ihre Bausparvertragsunterlagen, Kontoauszüge und Jahresbescheinigungen.
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld zurückbekomme?
Das kann unterschiedlich lange dauern. Es hängt von der Bausparkasse und der Komplexität des Falls ab.
Was kostet mich die Rückforderung?
Die Kosten hängen davon ab, ob Sie einen Anwalt einschalten oder nicht. Im Erfolgsfall übernimmt die Bausparkasse oft die Anwaltskosten.
Kann ich die Rückforderung auch selbst durchführen?
Ja, das ist möglich. Sie können sich Musterbriefe im Internet suchen und die Korrespondenz mit der Bausparkasse selbst führen.
Fazit: Nutzen Sie Ihre Rechte!
Das BGH-Urteil hat Bausparern die Möglichkeit eröffnet, unzulässig erhobene Gebühren zurückzufordern. Prüfen Sie Ihre Unterlagen und fordern Sie Ihr Geld zurück! Warten Sie nicht zu lange, bevor Ihre Ansprüche verjähren.